Teilnahmebedingungen

für anmeldepflichtige und mehrtägige livingroom Veranstaltungen

1. Mit Anmeldung und Eingang des Teilnahmepreises bzw. der evtl. Anzahlung auf das angegebene Konto wird die Anmeldung mit dem Inhalt der Ausschreibung wirksam.

2. Es kann grds. jeder teilnehmen. Evtl. Einschränkungen oder bevorrechtigte Personen sind angegeben. Anmeldungen werden in der Eingangsreihenfolge berücksichtigt.

3. Rücktritt ist vor Beginn schriftlich möglich. Erfolgt dieser nach dem 30. Tag vor Beginn oder gar nicht, ist der volle Teilnahmepreis fällig.

4. Das Programm wird mit christlichen Inhalte und Lebensformen gestaltet. Der Konsum von Alkohol, Nikotin und Rauschmitteln sowie sexuelle Handlungen sind untersagt.

5. Gehaftet wird für die angegebene Leistungserbringung sowie Auswahl und Überwachung von Leistungsträger und - soweit rechtlich zulässig - nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

6. Nicht gehaftet wird für Schäden aus der Nichtbefolgung von Anordnungen der Verantwortlichen sowie für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände.

7. Absage oder Abbruch können erfolgen, wenn höhere Gewalt dies erfordert, eine evtl. Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wichtige Gründe vorliegen. Nur noch nicht verbrauchte Teilnahmepreise werden dann zurückerstattet.

8. Bei Nichtbefolgung von Anordnungen der Verantwortlichen, Gefährdung von Personen oder der allgemeinen Durchführung kann ein Ausschluss auf eigene Kosten erfolgen.

9. Alle im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos und Videos dürfen von dem Veranstalter in eigenen und Medien Dritter verwendet werden. Personenbezogene Daten dürfen für interne Zwecke elektronisch gespeichert werden.

für Minderjährige gilt außerdem:

10. Anmeldung und alle weiteren Erklärungen müssen durch einen Sorgeberechtigten erfolgen, der damit auch die Vertretung weiterer Sorgeberechtigter erklärt.

11. Aufsichtspflicht übernehmen die Verantwortlichen ab Beginn und bis zur Übergabe an die Sorgeberechtigten oder aus objektiver Sicht berechtigte Personen.

12. Im Rahmen des Programms darf die Mitfahrt in Kraftfahrzeugen erfolgen, unter Aufsicht gebadet und freie Zeit selbständig ohne unmittelbare Aufsicht gestaltet werden.

13. Bei Krankheit oder Unfall werden Entscheidungen über Impfungen und Operationen im Ermessen behandelnder Ärzte getroffen soweit die Sorgeberechtigten nicht rechtzeitig erreicht werden.